Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma BP-LEDTECHNIK
I. Allgemeines:
- Änderungen, Ergänzungen oder mündliche Vereinbarungen welche von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung und gelten stets nur für den betreffenden Geschäftsfall (Einzelfall). Dies gilt insbesondere für Einkaufs- oder Auftragsbedingungen des Käufers, soweit sie mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen bzw. den Umfang der Verkaufspflichten in irgendeiner Weise erweitern, ändern oder einzelne Bestimmungen ausschließen.
- Soweit diese Bedingungen sowie auch allfällige Zusatzbedingungen keine Regeln vorsehen, gelten im Zweifelsfalle die einschläfigen Ö-Normen.
- Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Anerkennung (Auftragsbestätigung oder Faktura) durch uns zustande.
- Die im Zusammenhang mit Angeboten übermittelten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Leistungsangaben sind annähernd und unverbindlich. An diesen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht noch kopiert werden und sind auf unser Verlangen hin unverzüglich zurückzugeben.
- Schreib-, Rechen-, Informations- oder Kalkulationsfehler in unseren Angeboten, Auftragsbestätigung oder Rechnung können bei Bekanntwerden jederzeit berichtigt werden. Für Irrtümer in Katalogen, Preislisten, Angeboten, Auftragsbestätigung und Rechnungen uns. Behalten wir uns das Recht vor, Richtigstellungen und eventuelle Nachbelastungen vorzunehmen.
II. Preise:
- Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab unserem Lager in Henndorf und verstehen sich generell exklusive Mehrwertsteuer.
- Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisangabe. Sollten bis zum Zeitpunkt der Lieferung Veränderungen wie zum Beispiel hinsichtlich Löhne, Steuern, Devisenkurse, Transportkosten etc. eintreten, so sind wir zu einer entsprechenden Preisänderung berechtigt.
- Für Aufträge unter einem Bestellwert von € 200,00 (exkl. MWSt.) wird ein Mindestwertzuschlag von € 15,00 (exkl. MWSt.) separat in Rechnung gestellt.
- Rabatte vom maßgeblichen Listenpreis werden unter der Voraussetzung der vollständigen und rechtzeitigen Bezahlung gewährt. Im Falle der Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen den Käufer sind die von uns in den Fakturen abgezogenen Rabatte oder Nachlässe ungültig. Der Käufer ist verpflichtet, den vollen Listenpreis zu bezahlen.
- Vereinbarte und auch allenfalls für die letzte Abrechnungsperiode bereits gewährte Boni oder Sonderrabatte verlieren bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen den Käufer ebenfalls ihre Gültigkeit und werden von uns storniert.
III. Lieferung:
- Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbar oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände (z.B. höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen etc.). Solche Umstände berechtigen uns auch dann zur Verlängerung der Lieferzeit, wenn sie bei unseren Lieferanten bzw. Herstellern eintreten.
- Können die bestellten Waren infolge derart unverschuldeter Ereignisse überhaupt nicht oder nur verspätet geliefert werden, so erwachsen dem Käufer dadurch keinerlei irgendwie geartete Ansprüche.
- Teillieferungen sind möglich. Über- und Unterlieferungen sind bis zu 10% der bestellten Menge zulässig.
- Erfolgt die Auslieferung versandbereiter Ware nicht, ohne das wir dies zu vertreten hätten oder nimmt der Besteller die Ware nicht ab, so sind wir berechtig, die Ware oder Teile derselben auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern. Bei Nichtabnahme werden nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist alle angelaufenen Kosten plus Warenwert dem Besteller verrechnet.
- Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und zu Lasten des Käufers.
- Aufträge werden innerhalb der vereinbarten Laufzeit (max. 12 Monate) ab Auftragserteilung ausgeliefert. Jede Teillieferung ist als selbständiges Geschäft zu betrachten. Wir sind nicht verpflichtet bei Abrufbestellungen Vorräte zu halten.
- Der Versand unserer Waren erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Empfängers. Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware vorzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
IV. Erfallung und Gefahrenübergang:
Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Ware ab Lager oder der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
V. Storni:
Die Annahme eines Stornos ist nur rechtswirksam, wenn dieses von uns schriftlich bestätigt wird. In dem Fall werden dem Besteller sowohl eine Stornogebühr von 20% bei Standardware bzw. die Selbstkosten bei kundenspezifischer Ware als auch jene Preisdifferenz in Rechnung gestellt, welche sich aus der bestellten Auftragsmenge und der tatsächlich bezogenen Warenmenge ergibt.
VI. Zahlungsbedingungen:
- Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Bezahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 30 Tagen ab Fakturadatum fällig. Ausgenommen anders lautender Vereinbarungen erfolgt bei Aufträgen bis zu einem Warenwert von € 200,00 (exkl. MWSt.) die Lieferung per Nachnahme.
- Bei verspäteter Zahlung steht uns unter Vorbehalt der Geltendmachung andere Ansprüühe das Recht zu Verzugszinsen anzurechnen. Diskont-, Einzugs- oder sonstige Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
- Schecks und Wechsel (letztere nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung) gelten erst ab dem Zeitpunkt ihrer Einlösung als Zahlung. Sämtliche mit ihrer Einlösung verbunden Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
- Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen behaupteter Mängel und Schadenersatzansprüche durch den Besteller, ebenso die Aufrechnung mit allfälligen Gegenforderungen, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Bei Zahlungsverzug des Käufers werden seine sämtlichen Zahlungsverbindlichkeiten uns gegenüber sofort fällig. Gleiches gilt bei Nichteinlösung von Wechsel oder Schecks sowie im Falle eines Insolvenzverfahrens.
- Zahlungen gelten jeweils als auf die älteste Fälligkeit geleistet; jedoch sind wir berechtigt, die Verrechnung hiervon abweichend auf andere jüngere oder ältere Forderungen vorzunehmen, wobei wir nicht an die Regeln des § 1416 ABGB gebunden sind.
VII. Eigentumsvorbehalt:
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger oder zukünftiger Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund sie herrühren, unser Eigentum.
- Der Eigentumsvorbehalt bleibt also auch dann bestehen, wenn Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
- Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen, sie insbesondere nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen.
- Für den Fall des Weiterverkaufs tritt der Käufer hiermit unwiderruflich bereits jetzt alle die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche gegen seine Kunden in voller Höhe mit allen Nebenrechten im Voraus zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung an uns ab. Dies gilt auch insoweit, als die Ware be- oder verarbeitet ist.
- Wir sind berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen, werden dies jedoch solange nicht tun, als der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommt. Der Käufer ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, diese Abtretung seinen Kunden anzuzeigen und uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Auskünfte und Unterlagen, insbesondere die Rechnungen, zu geben. Zu diesem Zweck hat er uns auch auf Verlangen Einsichtnahme in seine Bücher zu gestatten.
- Soweit der Käufer an uns abgetretene Forderungen einzieht, hat den Erlös getrennt zu verbuchen und auf einem besonderen Konto zu halten. Übersteigen die gegebenen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 25%, so sind wir auf Anforderung des Käufers zur Freigabe oder Rückübertragung voll bezahlter Lieferungen nach unserer Wahl verpflichtet.
- Die Befugnis des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet mit seiner Zahlungseinstellung oder dann, wenn über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Von jeder Pfändung oder sonstigen Einwirkung Dritter auf unsere Vorbehaltswaren hat uns der Kunde sofort Mitteilung zukommen zu lassen und uns zur Wahrung unserer Rechte jede Hilfe zu leisten, insbesondere den pfändenden Gläubiger zu benennen.
- Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe trägt der Vorbehaltskäufer.
- Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, auch ohne Rücktritt vom Vertrag die sofortige Herausgabe der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware zu verlangen.
VIII. Gewährleistung:
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten:
- Natürlicher Verschleiß oder Beschädigung, die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung jedenfalls ausgeschlossen.
- Allfällige Fehlmengen bzw. Minderleistungen sind binnen 14 Tagen ab Lieferung schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
- Im Fall von uns anerkannter Mängelrüge sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder gegen Rückgabe der beanstandeten Ware eine mangelfreie zu liefern, den Kaufpreis zurückzuerstatten und vom Verkauf zurückzutreten, innerhalb einer angemessenen Frist eine Verbesserung zu bewirken, oder das Fehlende nachzutragen oder unter Aufrechterhaltung des Verkaufsvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten. Retoursendungen von beanstandeter Ware werden AUSNAHMSLOS nur nach unserer vorherigen Zustimmung akzeptiert.
- Der Warenempfänger verzichtet, soweit er nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, gegenüber dem Unternehmer, der die Waren hergestellt und in Verkehr gebracht hat und gegenüber dem inländischen Unternehmer, der die Waren zum Vertrieb in das Inland eingeführt und hier in den Verkehr gebracht hat, auf den Ersatz von jeglichem Sachschaden bzw. Folgeschaden, der durch den Fehler der gelieferten Waren entsteht.
- Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen bzw. der Zahlungsvereinbarungen durch den Käufer erlischt unsere Gewährleistungspflicht.
- Für Geräte gelten die vom Hersteller vorgeschriebenen Garantiebedingungen, welche jeweils durch ein Zusatzblatt bei Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnung zur Kenntnis gebracht werden.
- Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung erlöschen, wenn der Kunde Veränderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Waren eigenmächtig veranlasst hat und es sich hierbei nicht um eine Notreparatur handelt.
IX. Schadenersatzansprüche:
Unsere Schadenersatzhaftung aus einem Vertragsverhältnis ist auf jene Personen- oder Sachschäden beschränkt, die unsererseits vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Eine darüber hinausgehende Schadenersatzhaftung für Schäden irgendwelcher Art (insbesondere entgangenem Gewinn oder sonstige reine Vermögensschäden) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
X. Wiederausfuhrverbot:
Die Wiederausfuhr entsprechend gekennzeichneter Ware ist gemäß einer dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familien und Jugend gegenüber eingegangenen Verpflichtung untersagt. Diese Verpflichtung geht hiermit auf die Abnehmer der Ware über und ist bei Weitergabe wiederum zu unterbinden.
XI. Teilnichtigkeit:
Die Nichtigkeit einzelner Regelungen in diesen Lieferbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
- Als Erfüllungsort gilt Henndorf.
- Für allfällige Streitigkeiten gilt ausschließlich Österreichisches Recht. Das UN-Kaufrechtsabkommen kommt im Streitfall nicht zur Anwendung.
- Gerichtsstand für beide Parteien ist Salzburg.